1. Entlassungsprozess

1. Entlassungsprozess

a) Vorgeschichte

Im Jahr 2000 wurde ich BRV Stv. und zu diesem Zeitpunkt begann eine Polarisierung von zwei Gruppen innerhalb des Arbeiterbetriebsrates. Die einen waren für mich, die anderen gegen mich. Auf der einen und Seite ging es um Machtinteressen (wer wird Betriebsratsvorsitzender), auf der anderen Seite um das Rollenverständnis bei der Betriebsratsarbeit. Es gibt einige Politische Funktionen die mit Geld bezahlt werden, (Nationalrat € 8000.--, Landtagsabgeordneter € 6000.--, OÖ Gebietskrankenkassa Obmann € 4500.--, Vizepräsident der Arbeiterkammer € 2000.--…..).

Am 18. April 2008 wurde ich zum Vorsitzenden des Arbeiterbetriebsrates gewählt, mein Stellvertreter wurde Manfred Hippold (Wunschkandidat der anderen Gruppe für den BRV). Ab diesem Zeitpunkt hatte ich das erste Mal Einsicht in die Gebarung des Betriebsratsfonds (Abrechnung von Gutscheinen und Ausbezahlung von Prämien und Urlaubsersatzleistungen). Dabei musste ich folgendes feststellen: Zwei ehemalige Betriebsratsvorsitzende verrechneten Kilometergeld bei Verwendung des Dienstautos, Diäten bei Vollpension auf Dienstreisen, Urlaub wurde einem Vorsitzenden ausbezahlt, erhöhte Abfertigungszahlungen. Ich entschied mich damals, dieses Verhalten von Vorsitzenden nicht weiter führen, sondern glaubte, ich handle anders, dann sind die Probleme gelöst.

Im Juni 2009 eskalierte dann der Machtkampf. Die zwei Gruppen innerhalb des Betriebsrates polarisierten sich noch mehr. BR Haidinger und BR NR Dietmar Keck forderten den Rücktritt von mir, weil mir die „Schuhe für den Vorsitzenden zu groß sind“.

In weiterer Folge unterschrieben 19 von 24 Betriebsräten einen BR-Sitzungsantrag mit dem Antrag zum Neuwahl eines BRV für den 22. Dezember 2009. An die FSG Betriebsräte schickte ich ein E-Mail, in dem ich aufmerksam machte, dass es Dinge gibt die moralisch sehr bedenklich sind, und das ich diese in meinem Rechenschaftsbericht festhalten werde. Dieses E-Mail wurde an die Oberösterreichischen Nachrichten weitergeleitet. Dieses wurde dann auch in den OÖ-Nachrichten veröffentlicht. Die Abstimmung über die Abwahl verlor ich knapp 14:11. 5 BR´s hatten den Abwahlantrag mehr unterschrieben. Die Gegner machten Druck, bei der Unterschriftensammlung unter dem Motto „Wer nicht unterstützt“ bekommt das nachher zu spüren. Die OÖ Nachrichten schrieben einen ausführlichen Bericht am 24. Dezember 2009 darüber.

Ich habe nie vorgehabt, diese unmoralischen und nichtgerechtfertigten Handlungen von BRV´s an die Öffentlichkeit zu bringen. Meine Überlegung war, diese Vorfälle innerhalb der BR-Organisationen (Zentralbetriebsrat, Konzernbetriebsrat) zum Thema zu machen. Deshalb verfasste ich ein E-Mail das ich an diese beiden Betriebsratsorganisationen schickte. Das erste an den Konzernbetriebsrat (auf dieses gab es keine Reaktion), und das zweite am 9. Februar 2010 an den Konzernbetriebsrat. Dieses E-Mail mailte ich um 6. Uhr in der Früh, um Uhr 11.45 wurde ich von Frau Sigrid Brandstätter (Redakteurin der OÖ Nachrichten) angerufen. Sie las mir das E-Mail Wortgetreu vor und schrieb darüber einen großen Artikel in den OÖ Nachrichten. Somit war der Konflikt auch in der Öffentlichkeit eskaliert. Ich weiß bis heute nicht wer diese E-Mails weitergeleitet, habe keine einzigen Beweise und Indizien.

Die OÖN Redakteurin Sigrid Brandstätter sagte mir, dass das E-Mail aussieht wie eines von der voestalpine, aber dass es den Namen nicht gibt in der voestalpine (hat dies recherchiert). In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:

Die E-Mail wurde über einen Russischen Server geleitet und der Name des ursprünglichen Absender wurde geändert durch den Server. In der voestalpine wurde nur für dieses E-Mail dieses E-Mailkonto einmal verwendet.

Eine logische Vermutung von mir ist auch, dass es ein Betriebsrat der voestalpine (Gegner) war, dagegen spricht aber, dass sich der Betriebsrat dadurch selbst beschmutzt hat in der Öffentlichkeit.

Möglich wäre auch, dass es dieselbe Person war, die den OÖN die Information über den Dienstwagen von BRV Fritz Sulzbacher zukommen hat lassen. Dann wäre es aber einer gewesen von einer anderen Politischen Gruppierung. Dann müsste es aber eine undichte Stelle in der sozialdemokratischen Fraktion gegeben haben. In weiterer Folge erschienen noch weitere Artikel in den OÖN. Im März 2000 reichte der voestalpine Vorstand beim Arbeitsgericht die 1. Entlassungsklage ein.

Die Gründe waren: Mobbing
Informationen an die Medien
Datenschutzverletzungen

b) Prozessverlauf

Die erste Verhandlung war anfangs Mai 2010. Auf Grund der Nennung des Zeugen BR Albert Maringer erklärte sich Richter Dr. Heinz Abel befangen (gemeinsamer Segeltörn). Insgesamt wurden durch die beauftrage Richterin Mag. Heike Sild 15 Zeugen vernommen.

In dem 50 Seitigen Urteil meines Entlassungsprozesses , ist die Entlassungsklage in allen Punkten abgewiesen worden.

In dem Urteil ist festgehalten, das ich: Die Medien nicht über Unregelmäßigkeiten informiert habe
Den Datenschutz nicht verletzt habe
Niemanden gemobbt habe.

Originaltext aus dem OGH Urteil zu diesem Prozess

Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass das Verhalten und die Äußerung des Beklagten gegenüber der Sekretärin („Dich zwinge ich auch noch in die Knie“; sie solle sich „schleichen“/„putzen“) im Gesamtzusammenhang damit zu sehen sind, dass er angesichts von Unregelmäßigkeiten etwa bei Prämienzahlungen, Fahrtkostenabrechnungen oder Gutscheinentnahmen innerhalb des Betriebsratskollegiums die Gebarung des Betriebsratsfonds prüfen wollte und von der Sekretärin insofern provoziert wurde, als sie ihn in seiner Funktion als Betriebsratsvorsitzenden nicht als Chef akzeptierte, ihn „anrennen“ ließ, illoyal war, zur gegnerischen Betriebsratsgruppe tendierte, seine Anweisungen immer wieder hinterfragte und seine Gesprächsversuche zu Mobbingvorwürfen abblockte. Angesichts dieser Umstände hätte seine schon durch die mehrfache Gesprächsbereitschaft bezeugte Einsichtsfähigkeit eine Verwarnung auch nicht von vornherein sinnlos (vgl RIS-Justiz RS0060669) und damit verzichtbar gemacht.

Diesen Teil des ersten OGH Urteils verwendete der OGH beim 2. OGH Urteil als Argument für die Kündigung.