2. Entlassungsprozess

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2. Entlassungsprozess

a) Vorgeschichte Datenschutz

Ausgangspunkt war: Für die NiedrigstverdienerInnen der voestalpine - ca. 25 MitarbeiterInnen von der Küche (Caseli) -  wurde ein Sozialplan verhandelt, der für die ArbeiterInnen Nachteile gegenüber den Angestellten hatte. Ich habe als zuständiger Abteilungsbetriebsrat dagegen Einspruch erhoben. Lohnbestandteile wurden nicht in die Basis der Sozialplanberechnungen einbezogen.

Mehrmals intervenierte ich bei BRV Manfred Hippold und in der Personalabteilung. Als ich merkte, dass meine Interventionen keinen Erfolg haben, habe ich Hr. GD Wolfgang Eder, KBRV Hans Karl Schaller und BRV Walter Hofstadler (vom Angestelltenbetriebsrat) einen Brief geschrieben. Ich fand es ungerecht, dass ein KBRV eine erhöhte Abfertigung bekommt und für manche Mitarbeiterinnen nicht ihre gesamten Lohnbestandteile in die Berechnungsbasis für den Sozialplan einbezogen werden.

Infolge dessen wurde der Sozialplan für die MitarbeiterInnen, inklusive aller Lohnbestandteile ausbezahlt. Sie bekamen somit um viel Geld mehr ausbezahlt. Siehe Tätigkeitsbericht xe BRV Hans Linsmaier. Ich bekam einige Tage später die zweite Entlassungsklage übermittelt. Dies war im März 2011. Die voestalpine erstattete auch eine Strafanzeige wegen Verletzung des Datenschutzes, die in zwei Instanzen abgewiesen wurde.

 b) Vorgeschichte Ehrverletzung

Am 6. April 2011 hat dann der Arbeiterbetriebsrat eine vorgezogene Betriebsratswahl beschlossen - nur mit den Stimmen der FSG. Ich gründete dann die wahlwerbende Liste LGS mit 15 Kandidaten und verfehlte um nur 16 Stimmen das dritte Mandat.

Es war für mich nichts neues, dass es im BR-Wahlkampf einen raueren Umgangston gibt. Es war mir bewusst, dass es Aktivitäten geben wird, die demokratisch grenzwertig sein können. Damit habe ich aber gerechnet.  Mitarbeiter wurden zum Betriebsrat gebeten und gefragt, ob sie eh wissen für wen sie kandidieren. Ein Sozialarbeitsplatz wurde angeboten, wenn ein Mitarbeiter nicht auf meiner Liste kandidiert (er kandidierte nicht, er hat diesen auch mittlerweile erhalten). In der Wahrheit stand so in etwa: "wir brauchen ein reinigendes Gewitter, wir müssen den Klotz am Bein loswerden". Auch Unwahrheiten wurden über mich verbreitet. 

Am 26. April hat  mich ein Mitarbeiter der Feuerverzinkungsanlage 3 angerufen, ich soll zu ihm kommen und ihm das damals geplante Arbeitszeitmodell erklären. Ich tat dies. Zur gleichen Zeit gingen BR Beigans und sein freigestellter BR-Stv. Lang mit einer Abstimmungsurne über das  geplante Zeitmodel durch die Anlage. Sie forderten mich auf, die Halle zu verlassen. Sie holten in Folge den Werkschutz, der mich aufforderte die Halle zur verlassen. Das habe ich dann auch getan. Der Werkschutz stellte auch fest, dass ich ordnungsgemäß gekleidet war.

Text der Sicherheitsanweisung:

unter Punkt 2 Zweck steht: Personen die sich zum Zwecke der Ausführung von Inspektionen, Reinigungsarbeiten, Wartungsarbeiten und/oder Reparaturtätigkeit im Bereich Kaltband/Veredelung aufhalten und nicht dem Personal Kaltband/Veredelung angehören, müssen sich aus Sicherheitsgründen an- und vor dem Verlassen des Bereiches bzw. Beendigung der Arbeiten auch wieder abmelden.

Da ich nicht zum Zweck  einer der im obigen Absatz angeführten Tätigkeiten im Steuerstand war, habe ich mich meiner Meinung nach nicht anmelden müssen.

Nach zwei Wochen wurde der Text des Punktes 2 verändert, weil die FSG BR´s die An- und Abmeldung verweigerten.  Es wurde die Zweckbestimmung geändert, so das sich alle Mitarbeiter an- und abmelden müssen. Für BR´s wurde eine Ausnahmeregelung vereinbart(kein An- und Abmelden wenn sich BR´s im Steuerstand, auf Besucher- oder Fluchtwegen aufhalten).

Am nächsten Tag schrieb ich ein E-Mail an den Vorstand, an die Bereichsleiter der Produktion und an die Betriebsräte. In dem Schreiben beschwerte ich mich über die Wegweisung vom Hüttenflur und schrieb auch, dass die Wegweisung nicht rechtens ist. Ich drückte auch meine persönliche Meinung über das Verhalten der beiden BR´s aus. Es war mir nicht im Geringsten bewusst, dass dies auch als sehr schwere Ehrverletzung beurteilt werden kann. Das Unternehmen brachte anschließend dies als weiteren Entlassungsgrund bei Gericht ein.

 Meine Kritik an dem Vorgehen galt nicht den Vorständen und Führungskräften in der voestalpine. Wenn sich jemand beleidigt gefühlt hat, dann möchte ich mich dafür entschuldigen. Dies war nicht meine Absicht. In der Zeit als ich Mitglied der FSG-Fraktion war, habe ich Ereignisse wahrgenommen, die ich moralisch und rechtlich sehr bedenklich fand. In einer eidesstattlichen Erklärung bei einem Notar, habe ich diese Vorkommnisse schriftlich dokumentiert. Meine starke, gefühlsmäßige Ausdruckweise war damals sehr geprägt von meinen Erfahrungen als FSG-Betriebsrat bei Betriebsratswahlen.

c) Anzeige Datenschutz

Das Unternehmen erstattete Strafanzeige gegen mich. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Die Ermittlungen liefen über zwei Instanzen.

d) Befangenheitsantrag der voestalpine gegen den Richter

Gegen Ende des Entlassungsprozesses brachte der Firmenanwalt einen Befangenheitsantrag gegen den Richter ein. Dieser wurde ebenfalls auch in zwei Instanzen abgewiesen.

Stellungsnahme zum Entlassungsurteil

Ich habe - für mich überraschend in der zweiten Instanz meinen 2. Entlassungsprozess verloren.

Rechtsschutzübernahme

Unsere Gewerkschaft PROGE hat den Rechtschutz für mich und damit für die außerordentliche Revison des Urteiles (Zustimmung zur Entlassung von BR Linsmaier) beim OGH übernommen. Mein Anwalt hat die Revision bereits eingereicht. Ich bin zuversichtlich, dass das Urteil beeinsprucht werden kann.

Ich habe beide Urteile der ersten und zweiten Instanz zur Kenntnis genommen

und werde das Recht auf eine außerordentliche Revision des Urteils beim OGH in Anspruch nehmen.

Ausgangspunkt war: Für die NiedrigstverdienerInnen der voestalpine - ca. 25 MitarbeiterInnen von der Küche (Caseli) - wurde ein Sozialplan verhandelt, der für die ArbeiterInnen Nachteile gegenüber den Angestellten hatte. Ich habe als zuständiger Abteilungsbetriebsrat dagegen Einspruch erhoben. Lohnbestandteile wurden nicht in die Basis der Sozialplanberechnungen einbezogen.

Mehrmals intervenierte ich bei BRV Manfred Hippold und in der Personalabteilung. Als ich merkte, dass meine Interventionen keinen Erfolg haben, habe ich Hr. GD Wolfgang Eder, KBRV Hans Karl Schaller und BRV Walter Hofstadler (vom Angestelltenbetriebsrat) einen Brief geschrieben. Ich fand es ungerecht, dass ein KBRV eine erhöhte Abfertigung bekommt und für manche Mitarbeiterinnen nicht ihre gesamten Lohnbestandteile in die Berechnungsbasis für den Sozialplan einbezogen werden.

Infolge dessen wurde der Sozialplan für die MitarbeiterInnen, inklusive aller Lohnbestandteile ausbezahlt. Sie bekamen somit um viel Geld mehr ausbezahlt. Siehe Tätigkeitsbericht zur BR Wahl 2011. Ich bekam einige Tage später die zweite Entlassungsklage übermittelt. Dies war im März 2011. Die voestalpine erstattete auch eine Strafanzeige wegen Verletzung des Datenschutzes, die in zwei Instanzen abgewiesen wurde.

Am 6. April 2011 hat dann der Arbeiterbetriebsrat eine vorgezogene Betriebsratswahl beschlossen - nur mit den Stimmen der FSG. Ich gründete dann die wahlwerbende Liste LGS mit 15 Kandidaten und verfehlte um nur 16 Stimmen das dritte Mandat.

Es war für mich nichts neues, dass es im BR-Wahlkampf einen raueren Umgangston gibt. Es war mir bewusst, dass es Aktivitäten geben wird, die demokratisch grenzwertig sein können. Damit habe ich aber gerechnet. Mitarbeiter wurden zum Betriebsrat gebeten und gefragt, ob sie eh wissen für wen sie kandidieren. Ein Sozialarbeitsplatz wurde angeboten, wenn ein Mitarbeiter nicht auf meiner Liste kandidiert (er kandidierte nicht, er hat diesen auch mittlerweile erhalten). In der Wahrheit stand so in etwa: "wir brauchen ein reinigendes Gewitter, wir müssen den Klotz am Bein loswerden". Auch Unwahrheiten wurden über mich verbreitet.

Am 26. April hat mich ein Mitarbeiter der Feuerverzinkungsanlage 3 angerufen, ich soll zu ihm kommen und ihm das damals geplante Arbeitszeitmodell erklären. Ich tat dies. Zur gleichen Zeit gingen BR Beigans und sein freigestellter BR-Stv. Lang mit einer Abstimmungsurne über das geplante Zeitmodel durch die Anlage. Sie forderten mich auf, die Halle zu verlassen. Sie holten in Folge den Werkschutz, der mich aufforderte die Halle zur verlassen. Das habe ich dann auch getan. Der Werkschutz stellte auch fest, dass ich ordnungsgemäß gekleidet war.

Text der Sicherheitsanweisung:

unter Punkt 2 Zweck steht: Personen die sich zum Zwecke der Ausführung von Inspektionen, Reinigungsarbeiten, Wartungsarbeiten und/oder Reparaturtätigkeit im Bereich Kaltband/Veredelung aufhalten und nicht dem Personal Kaltband/Veredelung angehören, müssen sich aus Sicherheitsgründen an- und vor dem Verlassen des Bereiches bzw. Beendigung der Arbeiten auch wieder abmelden.

Da ich nicht zum Zweck einer der im obigen Absatz angeführten Tätigkeiten im Steuerstand war, habe ich mich meiner Meinung nach nicht anmelden müssen.

Nach zwei Wochen wurde der Text des Punktes 2 verändert, weil die FSG BR´s die An- und Abmeldung verweigerten. Es wurde die Zweckbestimmung geändert, so das sich alle Mitarbeiter an- und abmelden müssen. Für BR´s wurde eine Ausnahmeregelung vereinbart(kein An- und Abmelden wenn sich BR´s im Steuerstand, auf Besucher- oder Fluchtwegen aufhalten).

Am nächsten Tag schrieb ich ein E-Mail an den Vorstand, an die Bereichsleiter der Produktion und an die Betriebsräte. In dem Schreiben beschwerte ich mich über die Wegweisung vom Hüttenflur und schrieb auch, dass die Wegweisung nicht rechtens ist. Ich drückte auch meine persönliche Meinung über das Verhalten der beiden BR´s aus. Es war mir nicht im Geringsten bewusst, dass dies auch als sehr schwere Ehrverletzung beurteilt werden kann. Das Unternehmen brachte anschließend dies als weiteren Entlassungsgrund bei Gericht ein.

Meine Kritik an dem Vorgehen galt nicht den Vorständen und Führungskräften in der voestalpine. Wenn sich jemand beleidigt gefühlt hat, dann möchte ich mich dafür entschuldigen. Dies war nicht meine Absicht. In der Zeit als ich Mitglied der FSG-Fraktion war, habe ich Ereignisse wahrgenommen, die ich moralisch und rechtlich sehr bedenklich fand. In einer eidesstattlichen Erklärung bei einem Notar, habe ich diese Vorkommnisse schriftlich dokumentiert. Meine starke, gefühlsmäßige Ausdruckweise war damals sehr geprägt von meinen Erfahrungen als FSG-Betriebsrat bei Betriebsratswahlen.

Gegen Ende des Entlassungsprozesses brachte der Firmenanwalt einen Befangenheitsantrag gegen den Richter ein. Dieser wurde auch in zwei Instanzen abgewiesen.

Im Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes (Frühsommer 2013) stand, dass ich ein "BR mit Leib und Seele" bin und dass ich mich sehr für die Mitarbeiter einsetzte. Die kritische Äußerung von mir wurde nicht als schwere Ehrverletzung betrachtet. Meine Aktivitäten wurden durchaus als für einen Betriebsrat legitim betrachtet.

Im Urteil des Oberlandesgerichtes wurde nur der Punkt "grobe Ehrverletzung" entgegengesetzt bewertet. Das Ergebnis war dann, dass das Oberlandesgericht die Zustimmung zur Entlassung gab. Diese wurde mir am 16. Oktober zugestellt. Am Nachmittag habe ich mich dann beim AMS arbeitslos gemeldet.

Die einzige Möglichkeit das Urteil zu bekämpfen, besteht in einer außerordentlichen Revision des Urteils. Diese muss als erstes der OGH genehmigen und dann durchführen. Es geht in dieser Sache nicht nur um mich, es werden immer mehr Gerichtsverfahren über Kündigungen und Entlassungen von Betriebsräten geführt, wobei Unternehmer versuchen die Arbeitnehmervertretung zu schwächen.

Ich habe sehr gern in der voestalpine fast 40 Jahre gearbeitet und würde es auch gern wieder tun. Ich möchte mich bei allen MitarbeiterInnen für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit bedanken. Es war eine sehr schöne Zeit in der voestalpine für mich, ich möchte diese Zeit nicht missen.

Glück Auf !

Johann Linsmaier

Ich werde mich auch in Zukunft weiter einsetzen,

für eine gerechtere Arbeitswelt.